Fachartikel · Band 08

Über Grenzen investieren, in Euro nachrechnen

Jürgen Engelberth · 29. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Sie können im Ausland Immobilieneigentum erwerben und Ihren Lebensmittelpunkt trotzdem in Deutschland behalten. Die internationale Verteilung Ihres Vermögens ist daher eine andere Entscheidung als eine Auswanderung. Für eine Kapitalanlage benötigen Sie allerdings mehr als die Erfahrung eines angenehmen Urlaubs. Entscheidend sind die wirtschaftlichen Bedingungen des Standorts, ein sicherer Eigentumstitel und ein verlässlicher Betrieb. Eine hohe ausgewiesene Mietrendite kann diese Prüfung nur eröffnen, nicht abschließen.

Mit dem späteren Nutzer und Käufer beginnen

Fragen Sie zunächst, wer die Immobilie mieten würde und warum. Wachstum, Kaufkraft, Nachfrage und Rechtssicherheit gehören zu den wesentlichen Standortmerkmalen. Überlegen Sie außerdem bereits vor dem Erwerb, welcher Käufer später für das Objekt infrage kommen könnte. Ein passender Wiederverkaufsmarkt lässt sich nicht aus der Schönheit einer Lage ableiten. Die gewünschte Nutzung und die wirtschaftliche Perspektive müssen zusammenpassen.

Prüfen Sie ebenso, welche Erwerbsrechte für ausländische Eigentümer gelten. Nicht jeder Markt bietet dieselben Voraussetzungen. Ein unabhängiger Anwalt sollte Eigentumstitel und Vertragsgrundlagen kontrollieren. Hinzu kommen die steuerliche Prüfung und die Auswahl eines Verwalters oder Betreibers, der nachvollziehbar abrechnet. Sie müssen nicht vor Ort wohnen, brauchen aber klare Zuständigkeiten. Gerade bei touristisch geprägten Immobilien ist die Qualität des laufenden Betriebs besonders wichtig.

Vergleichsrenditen richtig einordnen

Die Bruttomietrendite setzt die Jahresmiete ins Verhältnis zum Kaufpreis, bevor Kosten und Steuern berücksichtigt werden. Die hier zugrunde gelegten Länderwerte beruhen auf Angebotsmieten und Angebotspreisen. Sie beschreiben daher weder Ihren ausgehandelten Kaufpreis noch sicher die Miete, die Sie später tatsächlich erzielen. Vergleiche können Orientierung geben, sollten aber nicht als Ergebnis Ihrer persönlichen Investition gelesen werden.

Für das erste Quartal 2026 werden 3,4 Prozent für Deutschland und 5,5 Prozent für Spanien genannt. Für Dubai liegt der herangezogene Wert im zweiten Quartal 2026 ebenfalls bei 5,5 Prozent. Nach der groben Einordnung verbleiben netto je nach Land häufig 1,5 bis zwei Prozentpunkte weniger. Dieser Abstand ist kein pauschaler Abzug mit garantierter Wirkung. Rechnen Sie die Kosten Ihres konkreten Objekts und Ihre Steuern gesondert nach.

Zwei Steuerperspektiven gleichzeitig beachten

Ausländische Mieteinnahmen werden grundsätzlich zunächst am Immobilienstandort besteuert. Für die deutsche Behandlung kommt es unter anderem auf ein Doppelbesteuerungsabkommen an. Je nach Regelung kann Deutschland die Einkünfte freistellen oder ausländische Steuern anrechnen. Mit manchen Staaten besteht kein entsprechendes Abkommen. Eine örtliche Steuerfreiheit lässt sich deshalb nicht einfach als persönliche Steuerfreiheit übernehmen, wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig bleiben.

Das zeigt das Beispiel Dubai nach dem zugrunde gelegten Stand von Oktober 2026. Das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ist Ende 2021 ausgelaufen. Wohnen Sie in Deutschland und vermieten dort eine Immobilie, fällt in Dubai zwar keine Einkommensteuer auf die Miete an; die Einnahmen sind aber vollständig in Deutschland zu versteuern. Für Ihre Nettorendite ist damit die Behandlung in beiden Ländern entscheidend.

Internationale Vermögensverteilung dient auch nicht dazu, Einnahmen unsichtbar zu machen. Viele Staaten tauschen Daten automatisch aus. Ausländische Konten und Erträge sind deshalb für Finanzämter sichtbar. Eine ordentliche Versteuerung gehört von Beginn an zur Anlageplanung. Steuerfragen sollten Sie vor der Unterschrift klären und nicht erst dann, wenn die ersten Mieten bereits eingegangen sind.

Wechselkurs und Kaufpreiszahlung zusammen betrachten

Mit einer Immobilie außerhalb des Euroraums kann ein Währungsrisiko hinzukommen. Eine hohe Miete in Landeswährung kann umgerechnet anders ausfallen. Der Dirham ist zwar fest an den US-Dollar gebunden; andere Währungen schwanken stärker. Die Bindung an den Dollar ersetzt jedoch nicht Ihre Rechnung in Euro. Prüfen Sie Einnahmen und Ausgaben möglichst in derselben Währung und machen Sie zusätzlich die Euro-Perspektive sichtbar.

Auch die Mittel für den Kauf müssen geklärt sein. Außerhalb Europas erhalten ausländische Käufer nur eingeschränkt Geld von Banken. Möglich sind eigenes Kapital, ein Hypothekendarlehen auf eine vorhandene deutsche Immobilie oder Zahlungen an einen Bauträger in Raten nach Baufortschritt. Bei einem Neubau gehört deshalb die Prüfung des Bauträgers zwingend dazu. Eine passende Zahlungsstruktur ersetzt dabei weder die Vertragskontrolle noch die Prüfung der Eigentumsrechte.

Die Rechnung erst mit der Organisation abschließen

Eine Auslandsimmobilie lässt sich erst beurteilen, wenn Nutzung, Markt, laufende Kosten, Steuern und Währung nachvollziehbar zusammengeführt sind. Ebenso klar muss sein, wer vermietet, verwaltet und abrechnet. Die Streuung über Länder und Währungsräume kann Abhängigkeiten verteilen, beseitigt aber keine offenen Fragen am einzelnen Objekt. Bleibt der Eigentumstitel, der Zahlungsweg oder der spätere Verkauf ungeklärt, ist eine attraktive Bruttorendite noch keine ausreichende Entscheidungsgrundlage.