Fachartikel · Band 07
Die letzte Rate ist nicht die letzte Wohnrechnung
Jürgen Engelberth · 29. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit
Eine eigene Wohnung kann im Ruhestand den monatlichen Zahlungsbedarf senken, wenn das Hypothekendarlehen vollständig zurückgezahlt ist. Die bisher nötige Nettokaltmiete entfällt dann als Vergleichsposten. Kostenlos wird das Wohnen dadurch jedoch nicht. Für eine brauchbare Vorsorgeplanung müssen Sie den entfallenden Mietbetrag den verbleibenden Eigentümerkosten gegenüberstellen. Erst dieser Unterschied zeigt, welchen zusätzlichen Spielraum die Wohnung tatsächlich eröffnen kann und welche Reserven weiterhin erforderlich sind.
Den künftigen Haushalt vom Einkommen her aufbauen
Beginnen Sie nicht mit einer allgemeinen Vorstellung von der Rente, sondern mit Ihrer persönlichen Renteninformation. Eine Standardrente setzt einen bestimmten Erwerbsverlauf voraus und bildet Ihre Situation nicht automatisch ab. Entscheidend ist, welcher Betrag Ihnen nach Abzügen zur Verfügung stehen wird. Anschließend können Sie prüfen, welchen Anteil das Wohnen beansprucht und wie stark eine lastenfreie Wohnung Ihren monatlichen Haushalt entlasten würde.
Zur Einordnung dienen die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung für Ende 2024. Danach betrug der durchschnittliche Zahlbetrag einer Altersrente nach Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung 1.154 Euro monatlich. Bei Männern lag er durchschnittlich bei 1.405 Euro, bei Frauen bei 955 Euro. Gegebenenfalls waren noch Steuern zu zahlen. Diese Werte ersetzen keine individuelle Berechnung, verdeutlichen aber, warum die Höhe der laufenden Wohnkosten im Ruhestand erhebliches Gewicht bekommen kann.
Ein Vergleich unter ausdrücklich begrenzten Annahmen
Für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern lässt sich der mögliche Entlastungseffekt modellhaft darstellen. In einem laufenden Mietvertrag werden 7,62 Euro Nettokaltmiete je Quadratmeter angesetzt. Das ergibt rund 533 Euro monatlich. Für eine neu vermietete Wohnung nimmt das Beispiel 10,92 Euro je Quadratmeter an, also ungefähr 764 Euro. Es handelt sich damit um zwei unterschiedliche Mietansätze, nicht um einen für jeden Haushalt geltenden Betrag.
Auf der Eigentümerseite steht eine lastenfreie Wohnung. Für die Instandhaltung werden monatlich 1,50 Euro je Quadratmeter zurückgelegt, insgesamt 105 Euro. Gegenüber den genannten Kaltmieten ergibt sich ein rechnerischer monatlicher Vorteil zwischen 428 und 659 Euro. Das Beispiel verdeutlicht eine Größenordnung. Seine Aussage hängt daran, dass keine Zahlungen aus einem Hypothekendarlehen mehr hinzukommen und die angesetzten Beträge zu den betrachteten Wohnsituationen passen.
Kalte Betriebskosten wie Grundsteuer, Wasser und Müllabfuhr werden im Vergleich nicht berücksichtigt, weil sie beide Wohnformen betreffen. Ebenfalls außen vor bleiben Steuern, größere Modernisierungen und spätere Mietsteigerungen. Die errechnete Differenz ist daher keine vollständige Haushaltsrechnung und kein garantierter Vorteil. Übertragen Sie sie nicht unverändert auf Ihre Wohnung, sondern prüfen Sie die eigenen Kosten und den absehbaren Zustand des Gebäudes.
Den Weg zur Lastenfreiheit früh prüfen
Wenn beim Rentenbeginn noch ein Hypothekendarlehen besteht, laufen dessen Zahlungen neben den übrigen Wohnkosten weiter. Ein später Kauf oder eine lange Zeit geringe Tilgung kann einen erheblichen offenen Betrag hinterlassen. Endet dann die Zinsbindung, trifft ein möglicherweise höherer Anschlusszins auf das geringere Ruhestandseinkommen. Die erhoffte Entlastung ist unter diesen Bedingungen keineswegs selbstverständlich.
Stimmen Sie deshalb Tilgung, Alter und geplanten Rentenbeginn bereits beim Erwerb aufeinander ab. Auch die Zinsbindung sollte zu dieser Planung passen. Eine möglichst niedrige Anfangsrate beantwortet nicht die Frage, ob Sie später finanziell gut wohnen können. Wichtiger ist, welche Verpflichtungen zum Übergang in den Ruhestand noch bestehen und ob Ihr dann verfügbares Einkommen diese gemeinsam mit den übrigen Ausgaben trägt.
Rücklagen bleiben auch nach der Rückzahlung nötig
Ein undichtes Dach oder eine defekte Heizung wird nicht dadurch günstiger, dass das Hypothekendarlehen erledigt ist. Als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung für solche Arbeiten. Bauen Sie deshalb von Anfang an eine Reparaturrücklage auf und berücksichtigen Sie, dass der Bedarf mit dem Alter des Gebäudes wachsen sollte. Fehlt dieses Polster, kann eine größere Rechnung den laufenden Haushalt erheblich belasten.
Zur Planung gehört auch Ihre Beweglichkeit. Häufige berufliche Umzüge können die Bindung an eine Wohnung erschweren; ein Verkauf braucht Zeit und verursacht Kosten. Sie könnten die eigene Wohnung stattdessen vermieten und anderswo selbst mieten. Dann entstehen allerdings Vermieterpflichten, mögliche Leerstände und steuerpflichtige Einnahmen. Die Wohnung bleibt also nicht ohne weitere Folgen eine unveränderte Vorsorgelösung, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
Eigentum als Ergänzung einordnen
Eine abbezahlte Wohnung ersetzt die gesetzliche Rente nicht. Sie kann den notwendigen laufenden Geldbedarf verringern, während andere Ausgaben und Instandhaltung bestehen bleiben. Halten Sie daher auch im Ruhestand verfügbare Mittel vor und vermeiden Sie eine zu starke Abhängigkeit von einem einzigen Haus. Eine breitere Vermögensverteilung und realistische Kostenansätze gehören zur gleichen Überlegung wie die rechtzeitige Rückzahlung des Hypothekendarlehens.